Information zur Barrierefreiheit auf mitgliedsbescheinigung.unikam.de
Die Barrierefreiheit digitaler Angebote ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Nutzer, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, unsere Webseite gleichberechtigt nutzen können. Dieses Dokument beschreibt, wie wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umsetzen und welche Maßnahmen wir ergriffen haben, um unser Angebot barrierefrei zu gestalten.Beschreibung unseres Dienstes
Wir, die TMG Systemhaus GmbH (nachfolgend TMG), bieten auf unserer Webseite www.mitgliedsbescheinigung.unikam.de die Möglichkeit an, eine digitale Mitgliedsbescheinigung bei einer IHK zu beantragenDie auf unserer Website angebotenen Leistungen stammen in der Regel von der jeweiligen IHK oder deren Partnern. TMG stellt hier lediglich die technische Plattform bereit, über die digitale Mitgliedsbescheinigungen beantragt werden können.
Die Antrag für eine digitale Mitgliedsbescheinigung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen Daten zur eindeutigen Identifikation des IHK-Mitglieds eingegeben werden. Wenn das IHK-Mitglied sich authentifiziert hat wird im nächsten Schritt die Mitgliedsbescheinigung erzeugt und über einen Link zum einmaligen Download zur Verfügung gestellt.
Wie Sie unsere Website barrierefrei nutzen können
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen wir unsere Dienste, die sogenannte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr darstellen können, barrierefrei gestalten. Das bedeutet, dass insbesondere entsprechende Inhalte wie zum Beispiel Texte, Bilder aber auch bestimmte Funktionen auf unserer Webseite wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden müssen.Unsere Webseite bieten Ihnen eine Vielzahl von Funktionen, die die Barrierefreiheit unterstützen:
- Der Text ist kontrastreich und kann bis zu 200 % vergrößert werden, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
- Die Inhalte sind in beliebiger Bildschirmausrichtung und auf verschiedenen Endgeräten nutzbar.
- Überschriften, Listen oder Tabellen sind auch für Screenreader und andere Hilfsmittel verständlich, verfügen über entsprechende Beschreibungen und folgen einer logischen Reihenfolge.
- Wir verzichten auf Gestaltungselemente, die Anfälle oder physische Reaktionen hervorrufen könnten, wie beispielsweise blinkende oder blitzende Elemente.
- Assistive Technologien können die Sprache der Webseite erkennen.
- Eingabefehler werden automatisch erkannt, und Ihnen wird der Fehler entsprechend in Textform beschrieben.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Fragen der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Diese Behörde ist noch nicht final errichtet. Die Behörde ist jedoch vorläufig erreichbar unter:MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6870
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Feedback und Kontaktinformationen
Sie haben Fragen oder Anregungen zur barrierefreien Gestaltung unseres Angebotes oder Ihnen sind Mängel bei der Umsetzung der Barrierefreiheit aufgefallen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@t-m-g.de.Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungIT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (Link zur Webseite)
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de